Die Ver­mitt­lung in eine stat­ionäre Ent­wöhn­ungs­be­hand­lung er­folgt aus­schließ­lich über die kon­zept­geführte The­rapie­vor­bereit­ungs­ab­teil­ung (TVA), die 15 In­haft­ierte auf­nehmen kann. Auf der The­rapie­vor­bereit­ungs­ab­teil­ung sind interne Sucht­berater mit einer Zu­satz­aus­bild­ung „So­zial­the­ra­peut­ische Weiter­bildung Sucht“ sowie Bedienstete des All­ge­mein­en Voll­zugs­dienst­es ein­ge­setzt. Neben den internen Fachkräften be­steht eine Ko­op­eration mit externen Drogen­beratern.
Hier findet auch die psycho­soziale Be­treu­ung bei sub­stituierten In­haft­ierten statt.
Die Sucht­präven­tions­gruppe als nieder­schwelliges Angebot richtet sich an In­haft­ierte, die sich nicht in einem Ver­mittlungs­pro­zess be­finden und die Unterstützung, Hilfe und  Möglich­keiten bei der weiteren Be­arbeit­ung der Sucht­problem­atik benötigen.
Weiterhin sind Selbst­hilfe­gruppen Bestand­teil der Sucht­beratung.