Folgende Regelungen greifen für den Bereich des geschlossenen Vollzuges der Justizvollzugsanstalt Remscheid:
Ein Strafgefangener kann Besuch erhalten, wenn er zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt hat und dieser Antrag auch genehmigt wurde. Er informiert die Besucherinnen und Besucher über den Termin.
Ein Besuch ohne eine Genehmigung kann nicht stattfinden.
Zum Besuch eingelassen werden können nur Besucherinnen und Besucher die ihre Identität mit einem gültigen Ausweispapier (z.B. gültiger Personalausweis, gültiger Pass) nachweisen können.
Vor dem Betreten der Anstalt sind mitgeführte Mobilfunkgeräte auszuschalten. Es reicht nicht aus, das Mobilfunkgerät in den Modus auf Standby/Flugmodus zu versetzen.
Vor jedem Besuch werden die Besucher kontrolliert. Die Kontrolle erfolgt mittels eines Detektionsrahmen und einer körperlichen Durchsuchung. Mitgeführte Gegenstände sind einzuschließen.
Nach der Kontrolle ist die Benutzung einer Toilette nur noch im Eingangsbereich vor dem Kontrollbereich möglich, was eine neuerliche Kontrolle zu Folge hat.
Um die Atmosphäre des Besuches freundlicher zu gestalten, können die Besucherinnen und Besucher beim jeweiligen Besuch durch Vermittlung der Anstalt beschaffte Getränke und Snacks aus Automaten in einem Wert von jeweils 15,00 € erwerben. Getränke und Snacks, die nicht verzehrt werden, stehen anschließend den Besucherinnen und Besuchern ausschließlich zur Mitnahme zur Verfügung.
Die Nutzung der aufgestellten Automaten ist nur den Besucherinnen und Besuchern jeweils vor Besuchsbeginn gestattet.
Die Nutzung der aufgestellten Automaten ist nur den Besuchern jeweils vor Besuchsbeginn gestattet.
Es empfiehlt sich während des Besuches mit dem Gefangenen drei Termine für einen möglichen künftigen Besuch zu vereinbaren.
Der Gefangene wird die Besucherinnen und die Besucher informieren, welcher Termin stattfinden kann.
Folgende Regelungen greifen für den Bereich des offenen Vollzuges der Justizvollzugsanstalt Remscheid:
Ein Strafgefangener des offenen Vollzuges kann Besuch erhalten, sofern er noch nicht zu vollzugsöffnenden Maßnahmen (Ausgang, Langzeitausgang) zugelassen ist.
Zum Besuch eingelassen werden können nur Besucherinnen und Besucher die ihre Identität mit einem gültigen Ausweispapier (z.B. gültiger Personalausweis, gültiger Pass) nachweisen können.
Vor dem Betreten der Anstalt sind mitgeführte Mobilfunkgeräte auszuschalten. Es reicht nicht aus, das Mobilfunkgerät in den Modus auf Standby/Flugmodus zu versetzen.
Jeder Strafgefangene darf höchstens von 2 erwachsenen Personen gleichzeitig Besuch erhalten. Die Anzahl der Kinder unter 14 Jahren ist nicht begrenzt. Ein Besucher kann grundsätzlich nicht zwei Strafgefangene gleichzeitig besuchen.
Um die Atmosphäre des Besuches freundlicher zu gestalten, können die Besucherinnen und Besucher beim jeweiligen Besuch verzehrfertige, original verpackte Snacks / Lebensmittel mit in die Anstalt einbringen.
Besuchszeiten sind samstags und sonntags, jeweils von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Der letzte Einlass ist um 16:00 Uhr
