Liebe Besucherinnen und Besucher, es gelten folgende Besuchsregelungen für die Hauptanstalt des geschlossenen Vollzuges:

Die Inhaftierten können zweimal monatlich Besuch erhalten (Regelbesuche). Insoweit noch Termine frei sind können zwei weitere Besuche als Sonderbesuche genehmigt werden. Jeder Inhaftierte darf von zwei erwachsenen Personen gleichzeitig Besuch empfangen. Die Anzahl der Kinder wird nicht beschränkt.

 

Die Terminvergabe der Sonderbesuche (3. und 4. Besuch)
Ein Sonderbesuch kann erst beantragt werden, wenn die Regelbesuche (1. und 2. Besuch) durchgeführt worden sind. Frühestens ab der 3. Woche eines Monats kann erst der 3. Besuchstermin und ab der 4. Woche im Monat dementsprechen erst der 4. Besuchstermin vereinbart werden. 

Die Terminierung erfolgt durch den Inhaftierten oder den Besucher. Durch den Besucher kann das nur fernmündlich unter der Nummer – 02191 595 467 – Montag bis Freitag in der Zeit von 12.00 – 14.00 Uhr  oder per E-Mail,                         besuchskoordination@jva-remscheid.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm erfolgen.

Besucher dürfen den Inhaftierten beim Besuch (bis zu zweimal im Monat) durch Vermittlung der Anstalt beschaffte Nahrungs- und Genussmittel aus den Automaten (Tabakwaren, Süßwaren) übergeben, dies ist pro Besuchspartei auf 25 € beschränkt. Jeweils eine der nachfolgenden Varianten kann beim Besuch übergeben werden:

                          - 2 Stück Tabakwaren (Bei Tabak ist jeweils 2 Stück )

                          - 1 Stück Tabakwaren und 7 Stück Nahrungsmittel

                          - 14 Stück Nahrungsmittel            

                                                

Die Nutzung der aufgestellten Automaten ist nur den Besuchern jeweils vor Besuchsbeginn gestattet.

Vor jedem Besuch werden die Besucher kontrolliert. Die Kontrolle erfolgt mittels Dedektionsrahmen und einer körperlichen Durchsuchung. Mitgeführte Gegenstände sind einzuschließen.

Nach der Kontrolle ist die Benutzung einer Toilette nur noch im Eingangsbereich vor dem Kontrollbereich möglich, was eine neuerliche Kontrolle zu Folge hat.

Bankverbindung      Postbank Köln   IBAN : DE 95 3701 0050 0010 6945 02   

WICHTIG: Die Regelung lautet "Ohne Termin kein Besuch!"

Ebenfalls erfolgt kein Einlass ohne ein gültiges Ausweisdokument. Weiterhin bietet die JVA Remscheid derzeit ausschließlich für Angehörige Termine über Skype an.


Besuch der Zweiganstalt

Besuch in offenen Vollzug

Besuch kann empfangen werden von Inhaftierten des offenen Vollzuges der Justizvollzugsanstalt Remscheid (ZWA), die noch nicht über Stundenkontingente oder Langzeitausgang verfügen.

1. Besuchzeiten
Besuchertage sind Samstage und Sonntage, jeweils von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Der letzte Einlass ist um 16:00 Uhr

2. Besucher
Jeder Gefangene darf höchstens von 2 erwachsenen Personen gleichzeitig Besuch erhalten. Die Anzahl der Kinder unter 14 Jahren ist unbegrenzt. Ein Besucher kann grundsätzlich nicht zwei Gefangene gleichzeitig besuchen.

3. Nahrungsmittel 
Besucher dürfen nur verzehrfertige, original verpackte Snacks / Lebensmittel mit in die Anstalt einbringen. Sie sind zum direkten Verzehr gedacht. Reste müssen wieder mitgenommen werden. 




Video
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Video: Kontakt zu Gefangenen