Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen

Mittels E-Mail können

• Klagen,
• vorbereitende Schriftsätze,
• Anträge und
• sonstige Dokumente

nicht wirksam an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen übermittelt werden.

Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachten:

Elektronischer Rechtsverkehr externer Link, öffnet neues Browserfenster

Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.

Kommunikation mit der Justizverwaltung

In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation über dieselben Kommunikationswege wie in Rechtssachen möglich.

Zusätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Kommunikation mit der Justizverwaltung:

  • Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten, finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate PDF
  • EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur

Seit dem 13. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen.


Der Dienst ist über die Internetseite https://mein-justizpostfach.bund.de/ externer Link, öffnet neues Browserfenster erreichbar und ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz.

Bürgerinnen und Bürger können damit zum Beispiel rechtswirksam Klagen bei Gericht einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide elektronisch an ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie im Justizportal.: Mein Justizpostfach externer Link, öffnet neues Browserfenster

Eine Weitergabe elektronischer Post an einen Strafgefangenen kann per Nutzung der nachfolgend genannten elektronischen Postfächer aus organisatorischen, aber auch aus Gründen des Datenschutzes, nicht erfolgen. Für diese Zwecke steht ausschließlich die analoge schriftliche Korrespondenz als Möglichkeit zur Verfügung.

Gleiches gilt für Anträge, welche an die Anstalt gerichtet werden, bei denen ein Erfordernis besteht, die Identität der Absenderin bzw. des Absenders zu belegen. Dieses Erfordernis besteht in allen Fällen, in denen sich die Inhalte auf möglicher Weise in der Anstalt befindliche oder aber auch möglicher Weise von hier entlassene Strafgefangene beziehen.

Ich habe die vorstehenden Inhalte gelesen, wähle daher den nicht rechtssicheren Übermittlungsweg und sende eine E-Mail an:

E-Mail: poststelle@jva-remscheid.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm


Terminierungen für Behördenangehörige, z.B. Bewährungshilfe, Polizei oder Gutachter sowie Anwälte

E-Mail: besuchskoordination@jva-remscheid.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm