Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab für das Land Nordrhein-Westfalen.

Bei der Justizvollzugsanstalt Remscheid Hauptanstalt handelt es sich um eine Einrichtung des geschlossenen Vollzugs und ist zuständig für

Männer - geschlossener Vollzug -

  • Freiheitsstrafe (Erstvollzug) von 3 Monaten bis 2 Jahre
  • Freiheitsstrafe von mehr als 30 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens
  • Freiheitsstrafe von mehr als 48 Monaten an Ausländern

Bei der Zweiganstalt handelt es sich um eine Einrichtung des offenen Vollzugs und ist zuständig für

Männer - offener Vollzug -

  • Freiheitsstrafe nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Progression)
  • Ersatzfreiheitsstrafe (soweit nicht in Unterbrechung von Untersuchungshaft oder Abschiebungshaft)
  • Freiheitsstrafe (Erst- und Regelvollzug) bei Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden
  • Freiheitsstrafe von mehr als 30 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens