Termin Ohne Termin gibt es keinen Besuch
Quelle: Justiz NRW

Die Vergabe von Terminen für den Besuch erfolgt maximal 4-6 Wochen im Voraus, höchstens für 2 Besuche.

Die Terminvergabe der Sonderbesuche (3. und 4. Besuch) ist für den 3. Besuch erst ab der 3. und für den 4. Besuch erst ab der 4. Woche des jeweiligen Monats möglich.

Alle erwachsenen Besucher müssen mit vollständigem Namen erfasst werden und können bis maximal 1 Tag vor Besuchstermin verändert werden. Eine Änderung der Besucher am jeweiligen Besuchstag ist nicht möglich.

Die Terminierung erfolgt durch den Gefangenen oder den Besucher. Ausgenommen sind Termine für Videotelefonie. Hier kann die Terminierung ausschließlich durch die Inhaftierten erfolgen.

Durch den Besucher kann das nur fernmündlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 12:00 - 14:00 Uhr erfolgen.

Telefon: 02191 595-467
Email: besuchskoordination@jva-remscheid.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm