Beschäftigung in der Justizvollzugsanstalt

Gefangene in der Justizvollzugsanstalt Remscheid sind gemäß § 29 Abs. 1 S. 2 Strafvollzugsgesetz NRW verpflichtet, eine ihnen zugewiesene Beschäftigung auszuüben. Arbeit, arbeitstherapeutisch Maßnahmen, schulische und berufliche Bildung sowie sonstige Tätigkeiten (Beschäftigung) dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach der Entlassung zu vermitteln, zu fördern und zu erhalten (§ 29 Abs. 1 S. 1 StVollzG NRW).

Um dieses Ziel zu erreichen, wird den Inhaftierten möglichst eine Beschäftigung zugewiesen, die ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten entspricht und ihre persönlichen Interessen berücksichtigt. 

Neben der Beschäftigungsmöglichkeit in den Wirtschaftsbetrieben (Kammer, Küche), können die Gefangenen in den vielfältigen Arbeitsbetrieben eingesetzt werden. 

In der Justizvollzugsanstalt Remscheid sind die folgenen Arbeitsbetriebe eingerichtet:

Im geschlossenen Vollzug:

  • Ordner Arbeitstherapie
    Beschäftigung von Gefangenen, die zu wirtschaftlicher Arbeit nicht fähig sind.
  • Ordner Imkerei
    Unsere Imkerei produziert und verkauft Honig. Auch die Reinigung von Rähmchen ist möglich.
  • Ordner Tischlerei
    Ein Eigenbetrieb der JVA Remscheid, die Geschäfts- und Privatmöbel herstellen.
  • Ordner Schuhmacherei
    Die Herstellung und der Vertrieb von Schuhwerk für die Justiz und Privatkunden.
  • Ordner Schneiderei
    Herstellung von Bekleidung und Bettwäsche für die Justiz, sowie Polster-, Stick- und Textildruckarbeiten für Privatkunden.
  • Ordner Schlosserei
    Edelstahlmetallarbeiten für die Justiz und Privatkunden.
  • Ordner Wäscherei
    Reinigen von Anstalts- und Kundenwäsche.
  • Ordner Unternehmerbetriebe
    Drei Werkhallen für die Erledigung von Aufträgen von Unternehmern aus der freien Wirtschaft.