Im Rahmen der Gemeinschaftinitiative B5 zwischen der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium der Justiz werden Inhaftierte beim Übergang von Haft in Arbeit unterstützt. Ziel ist ein landesweites Übergangsmanagement zur beruflichen Eingliederung von (jungen) Gefangenen und Haftentlassenen. Der Sozialdienst befindet sich im regen Austausch mit Arbeitsagenturen, Jobcentern und externen Trägern, um einen möglichst fließenden Übergang in Arbeit zu erreichen.