Im Rahmen der Gemeinschaftinitiative B5 zwischen der Regionaldirektion der Arbeitsagenturen und dem Justizministerium werden Inhaftierte beim Übergang von Haft in Arbeit unterstützt. Dies umschließt Beratung, Vermittlung in Qualifizierung und Vernetzung zu internen und externen Angeboten zur Arbeitsmarktinklusion. Der Sozialdienst befindet sich im regen Austausch mit Arbeitsagenturen, Jobcentern und externen Trägern um einen möglichst fließenden Übergang in Arbeit zu erreichen.