Im Rah­men der Ge­mein­schaft­ini­tiative B5 zwischen der Regional­direktion der Arbeits­agenturen und dem Justiz­ministerium werden In­haftierte beim Übergang von Haft in Arbeit unter­stützt. Dies um­schließt Beratung, Ver­mittlung in Qual­ifi­zierung und Ver­netzung zu internen und externen An­geboten zur Arbeits­markt­inklusion. Der Sozial­dienst befindet sich im regen Aus­tausch mit Arbeits­agenturen, Job­centern und ex­ternen Trägern um einen möglichst fließenden Übergang in Arbeit zu er­reichen.