Im Rah­men der Ge­mein­schaft­ini­tiative B5 zwischen der Regional­direktion der Bundesagentur für Arbeit, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium der Justiz werden In­haftierte beim Übergang von Haft in Arbeit unter­stützt. Ziel ist ein landesweites Übergangsmanagement zur beruflichen Eingliederung von (jungen) Gefangenen und Haftentlassenen. Der Sozial­dienst befindet sich im regen Aus­tausch mit Arbeits­agenturen, Job­centern und ex­ternen Trägern, um einen möglichst fließenden Übergang in Arbeit zu er­reichen.