Gefangene, die nicht in einem freien Beschäftigungsverhältnis tätig sind, können in Firmen außerhalb des Vollzuges nach Abschluss eines Arbeits- bzw. Überlassungsvertrages zwischen dem Unternehmer und der Justizvollzugsanstalt zu günstigen Konditionen beschäftigt werden.
Informationen:
Telefon: 02191 595 - 234