Gefangene, die nicht in einem freien Beschäftigungs­verhältnis tätig sind, können in Firmen außer­halb des Vollzuges nach Ab­schluss eines Arbeits- bzw. Über­lassungs­vertrages zwischen dem Unter­nehmer und der Justiz­voll­zugs­anstalt zu günstigen Kon­di­tionen beschäf­tigt werden.

Informationen:
Telefon: 02191 595 - 234