Eine Weitergabe elektronischer Post an einen Strafgefangenen kann per Nutzung der nachfolgend genannten elektronischen Postfächer aus organisatorischen, aber auch aus Gründen des Datenschutzes, nicht erfolgen. Für diese Zwecke steht ausschließlich die analoge schriftliche Korrespondenz als Möglichkeit zur Verfügung.

Gleiches gilt für Anträge, welche an die Anstalt gerichtet werden, bei denen ein Erfordernis besteht, die Identität der Absenderin bzw. des Absenders zu belegen. Dieses Erfordernis besteht in allen Fällen, in denen sich die Inhalte auf möglicher Weise in der Anstalt befindliche oder aber auch möglicher Weise von hier entlassene Strafgefangene beziehen.

Ich habe die vorstehenden Inhalte gelesen, wähle daher den nicht rechtssicheren Übermittlungsweg und sende eine E-Mail an:

E-Mail: poststelle@jva-remscheid.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm


Terminierungen für Behördenangehörige, z.B. Bewährungshilfe, Polizei oder Gutachter sowie Anwälte

E-Mail: besuchskoordination@jva-remscheid.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm