Gefangene, die zu Langzeitbesuchen berechtigt sind, können bis zu 2 Langzeitbesuche im Monat empfangen.
Urlaubsberechtigte Gefangene (Urlaub, Ausgang) erhalten keine Sonder – oder Langzeitbesuche.
Die Besucher können das Kontrollverfahren verkürzen, in dem sie bereits vor der Kontrolle ihre Mäntel und Jacken ablegen sowie abgezähltes Kleingeld (maximal 25,- Euro) bereithalten.
Besucher dürfen den Gefangenen beim Besuch durch die Vermittlung der Anstalt beschaffte Nahrungs- und Genussmittel aus den Automaten ( Tabakwaren, Süßwaren ) übergeben.
Folgende Varianten stehen dabei zur Auswahl:
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2 Stück Rauchwaren ( bei Tabak ist jeweils 2 Pakete Blättchen inklusive )
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1 Stück Rauchwaren und 7 Teile Nahrungs- und/oder Genussmittel ( Beispiel: 1 x Tabak + Blättchen & 7 Schokoriegel )
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14 Stück Nahrungs- und/oder Genussmittel ( Beispiel: 7 Schokoriegel & 7 Beutel Weingummi )
ACHTUNG: Die Nutzung der aufgestellten Automaten ist ausschließlich den Besuchern vor Besuchsbeginn gestattet.
