Langzeitbesuchsraum Ein Blick in einen Langzeitbesuchsraum

Ge­fangene, die zu Lang­zeit­besuchen be­rechtigt sind, können bis zu 2 Lang­zeit­besuche im Monat em­pfangen.
Urlaubs­be­rechtigte Gef­angene (Urlaub, Ausgang) er­halten keine Sonder – oder Lang­zeit­besuche.
Die Be­sucher können das Kon­troll­ver­fahren ver­kürzen, in dem sie be­reits vor der Kon­trolle ihre Män­tel und Jacken ab­legen sowie ab­gezähltes Klein­geld (maximal 25,- Euro) be­reit­halten.
Be­sucher dürfen den Ge­fang­enen beim Besuch durch die Ver­mittlung der Anstalt beschaffte Nahrungs- und Genussmittel aus den Auto­maten ( Tabak­waren, Süß­waren ) über­geben.
Fol­gende Var­ianten stehen dabei zur Aus­wahl:

  • 2 Stück Rauch­waren ( bei Tabak ist jeweils 2 Pakete Blätt­chen inklusive )
  • 1 Stück Rauch­waren und 7 Teile Nah­rungs- und/oder Genuss­mittel ( Beispiel: 1 x Tabak + Blätt­chen & 7 Schoko­riegel )
  • 14 Stück Nah­rungs- und/oder Genuss­mittel ( Beispiel: 7 Schoko­riegel & 7 Beutel Wein­gummi )

ACHTUNG: Die Nut­zung der auf­ge­stell­ten Auto­maten ist aus­schließlich den Be­such­ern vor Besuchs­beginn gestattet.