Die Außenpforte der Zweiganstalt Remscheid Die Außenpforte der Zweiganstalt

Im offenen Vollzug soll nur so viel Freiheit entzogen werden, dass normale Lebensumstände und der Kontakt zur Gesellschaft ermöglicht wird.

So wird der Vollzug in der offenen Abteilung der JVA Remscheid gestaltet.

Mit 271 Haftplätzen orientiert sich unsere Arbeit an den Grundsätzen des Strafvollzugsgesetzes. Der Behandlungsauftrag ist Grundlage unseres Handelns und Umgangs mit Inhaftierten. Im Gegensatz zum geschlossenen Vollzug gibt es nur geringe Vorkehrungen gegen Entweichungen. Das macht gewisse An­forder­ungen an die hier unter­ge­brachten Men­schen er­forderlich, um ein ge­ord­netes Zu­sammen­leben zu gewähr­leisten.

Hier werden Mauern durch das Vertrauen und die Eigenverantwortlichkeit ersetzt.

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag wollen wir die inhaftierten Menschen zu einem Leben ohne Straftaten anhalten, indem wir sie nicht dem gesellschaftlichem Leben und der Verantwortung entbinden, sondern ihnen unter Vorgaben Unterstützung geben. Dies kann nur unter Mitwirkung des Gefangenen gelingen und erfordert ein hohes Maß an Selbstdisziplin, Verantwortungsbewusstsein sowie Einordnungsbereitschaft. Nicht jeder ist daher für die Vollzugsform der offenen Strafanstalt geeignet und vorgesehen. Die  Arbeit wird als eine sinnstiftende Tätigkeit verstanden und nahezu jeder Inhaftierte in einem Beschäftigungsverhältnis geführt, welches er mitgebracht, vermittelt bekommen oder neu aufgenommen hat.

  • Ausschließlich männliche Inhaftierte verurteilt zu einer
  • Ersatzfreiheitsstrafe (soweit nicht in Unterbrechung von Untersuchungshaft oder Abschiebungshaft),
  • Freiheitsstrafe (Erst- und Regelvollzug) bei Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden – außer Sexualstraftäter,
  • Freiheitsstrafe nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Progression),
  • Freiheitsstrafe von mehr als 30 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens.

Bitte beachten Sie, dass die Zufahrt zur Zweiganstalt nicht über die Masurenstraße für Besucher möglich ist, sondern die Zufahrt über den Albert-Tillmanns-Weg genutzt werden muss.