Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen.
Bei der Justizvollzugsanstalt Remscheid Hauptanstalt handelt es sich um eine Einrichtung des geschlossenen Vollzugs und ist zuständig für
Männer - geschlossener Vollzug -
- Freiheitsstrafe (Erstvollzug) von 3 Monaten bis 36 Monaten
- Freiheitsstrafe von mehr als 36 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens
- Freiheitsstrafe von mehr als 48 Monaten
Bei der Zweiganstalt handelt es sich um eine Einrichtung des offenen Vollzugs und ist zuständig für
Männer - offener Vollzug -
- Freiheitsstrafe nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Progression)
- Ersatzfreiheitsstrafe (soweit nicht in Unterbrechung von Untersuchungshaft oder Abschiebungshaft)
- Freiheitsstrafe (Erst- und Regelvollzug) bei Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden
- Freiheitsstrafe von mehr als 36 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens