Die Dauer einer ein­zelnen Schuldner­beratung dif­feriert zum Teil er­heb­lich. Es geht jedoch nicht nur um die Vor­bereitung einer Schuldner­beratung in Frei­heit und ums Re­gu­lieren, son­dern auch um das Er­lern­en von anderem Ver­halten, d.h. der Gefangene soll befähigt werden, zukünftig einen anderen Um­gang mit Geld und Schul­den zu pfle­gen als bisher. Bei­des ge­trennt von­einander zu be­trachten / zu bearbeiten, ist nicht  sinn­voll.      

Die Durch­führung eines In­sol­venz­ver­fahrens ist über die Schuldner­beratung der JVA Remscheid nicht möglich, da weder die JVA noch die zuständige Schuldner­beraterin selbst im Sinne des § 305 InsO anerkannt sind.