Die Dauer einer einzelnen Schuldnerberatung differiert zum Teil erheblich. Es geht jedoch nicht nur um die Vorbereitung einer Schuldnerberatung in Freiheit und ums Regulieren, sondern auch um das Erlernen von anderem Verhalten, d.h. der Gefangene soll befähigt werden, zukünftig einen anderen Umgang mit Geld und Schulden zu pflegen als bisher. Beides getrennt voneinander zu betrachten / zu bearbeiten, ist nicht sinnvoll.
Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens wird mit Hilfe einer externen Schuldnerberatungsstelle mit Anerkennung nach §305 InsO angeboten.