Besuchszeiten ab dem 01.08.2023

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag *

Regelbesuche       

Gruppe 1

 

                          

Gruppe 2

keine

 

13:00 - 17:00

 

 

17:00 - 21:00

 

13.00 - 17:00

 

 

17:00 - 21:00

 

13:00- 17:00

 

 

17:00 - 21:00

keine

keine

 

09.00 - 12:45

 

 

12:45 - 16:45

Sonderbesuche    

Gruppe 1

 

                               

Gruppe 2

keine

 

 13:00 - 17:00

 

 

 17:00 - 21:00

 

13:00 - 17:00

 

 

17:00 -21:00

 

13:00 - 17:00

 

 

 17:00 - 21:00

keine

keine

 

09.00 - 12:45

 

 

12:45 – 16:45

Betreuer, Anwälte, Behörden.

 

09.00 -14.30

 

 09:00 - 20:00

09:00 - 20:00

09:00 - 20:00

 

09.00 -14.30

 

keine

10:00 - 14:45

LZB  

Gruppe 1

 

Gruppe 2

 

 

08:00 - 12:00

 

keine

 

08:00 - 12:00

 

15:00 – 19:30

 

08:00 - 12:00

 

15:00 - 19:30

 

08:00 - 12:00

 

15:00 - 19:30

 

08:00 - 12:00

 

      keine

keine

 

11:00 - 15:30

 

keine

* und an Sonn.- , Feier.- und Wochenfeiertagen , sofern sie auf einen Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag   fallen.

Einlass ist jeweils 15 Minuten vor Besuchsbeginn bis maximal 30 Minuten nach dem Besuchstermin.

Nach Beginn ist kein Einlass mehr möglich!

Die Inhaftierten können zweimal monatlich Besuch erhalten. Insoweit noch Termine frei sind können zwei weitere Besuche als Sonderbesuche genehmigt werden. Jeder Inhaftierte darf höchstens von zwei erwachsenen Personen gleichzeitig Besuch empfangen. Die Anzahl der Kinder wird nicht beschränkt.

 

Die Terminvergabe der Sonderbesuche (3. und 4. Besuch) ist für den 3. Besuch erst ab der 3. und für den 4. Besuch erst ab der 4. Woche des jeweiligen Monats möglich,

 

Die Terminierung erfolgt durch den Inhaftierten oder den Besucher. Durch den Besucher kann das nur fernmündlich unter der Nummer – 02191/ 595467 – Montag bis Freitag in der Zeit von 12.00 – 14.00 Uhr  oder per E-Mail,                         besuchskoordination@jva-remscheid.nrw.de erfolgen.

Die Terminvergabe erfolgt maximal 8 Wochen im Voraus, höchstens für 2 Besuche.

Besucher dürfen den Inhaftierten beim Besuch (bis zu zweimal im Monat) durch Vermittlung der Anstalt beschaffte Nahrungs- und Genussmittel aus den Automaten (Tabakwaren, Süßwaren) übergeben, dies ist pro Besuchspartei auf 25 € beschränkt. Jeweils eine der nachfolgenden Varianten kann beim Besuch übergeben werden:

                          - 2 Stück Rauchwaren (Bei Tabak ist jeweils 4 Stück Blättchen inkl.)

                          - 1 Stück Rauchwaren und 7 Stück Nahrungsmittel

                        - 14 Stück Nahrungsmittel            

                                                

Die Nutzung der aufgestellten Automaten ist nur den Besuchern jeweils vor Besuchsbeginn gestattet.

Vor jedem Besuch werden die Besucher kontrolliert. Die Kontrolle erfolgt mittels Dedektionsrahmen und einer körperlichen Durchsuchung. Mitgeführte Gegenstände sind einzuschließen.

Nach der Kontrolle ist die Benutzung einer Toilette nur noch im Eingangsbereich vor dem Kontrollbereich möglich, was eine neuerliche Kontrolle zu Folge hat.

Bankverbindung      Postbank Köln   IBAN : DE 95 3701 0050 0010 6945 02   

Hygiene Hinweise:

Die Räumlichkeiten werden nach jeder Besucherrunde desinfiziert und gereinigt.


Besucher werden von dafür geschulten Personal abgesondet und durchsucht. Dies findet unter Beachtung der Hygienevorschriften statt.