In der JVA Rem­scheid wer­den aus­schließ­lich Frei­heits­strafen so­wie Er­satz­frei­heits­strafen voll­streckt. Die An­stalt ver­fügt über 546 Haft­plätze, die aus­schließ­lich mit:

  • Männern mit
  • Frei­heits­strafen (Erst­vollzug) von 3 Monaten bis ein­schließ­lich 2 Jahren,
  • Frei­heits­strafen von mehr als 30 Monaten ent­sprech­end dem Er­geb­nis des Ein­weis­ungs­ver­fahrens und
  • Frei­heits­strafen von mehr als 48 Monate bei aus­län­dischen Straf­tätern

belegt werden.